In einem Entschließungsantrag (LT-Drucksache 16/3740) fordert die SPD-Landtagsfraktion ein Sofortprogramm, das die Handlungsfähigkeit der Kommunen sichert.

Die Forderungen im Einzelnen:

– die Verbundquote im Kommunalen Finanzausgleich schrittweise wieder auf den Stand von 16,09 % anzuheben;
– auf Bundesebene sich dafür einzusetzen, die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen und die Einbindung aller wirtschaftlich Tätigen nachhaltig zu stärken und zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch die Rücknahme der Kürzungen bei der Hinzurechnung von Mieten, Pachten, Leasing und Factoring sowie die Einbeziehung der freien Berufe in die Steuerpflicht;
– sich auf allen Ebenen für die Ablösung prekärer durch sozialversicherungspflichtige, dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse einzusetzen. Ziel muss die Förderung guter Arbeit, die Schaffung gesellschaftlich sinnvoller Beschäftigungsmöglichkeiten und nicht die Alimentierung von Arbeitslosigkeit sein;
– weiteren Steuersenkungen eine klare und endgültige Absage zu erteilen und im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern;
– bei der Umsetzung der „Schuldenbremse“ sicherzustellen, dass Kommunen - auch wenn sie vom direkten Geltungsbereich des grundgesetzlichen Verschuldungsverbotes ausgenommen sind - nicht doch mittelbar davon betroffen werden. Eine Entlastung des Landeshaushaltes auf Kosten der Kommunen darf es dabei nicht geben;
– sicherzustellen, dass die wegen des ständig steigenden Anteils an Liquiditätskrediten eingeschränkte Handlungsfähigkeit vieler Kommunen in Niedersachsen wieder hergestellt wird;
– für die Lösung der Altschuldenproblematik ein geeignetes Konzept zur aufgabengerechten Finanzierung der Kommunen zu entwickeln sowie ein echtes Entschuldungsprogramm für Kommunen aufzulegen, das nicht durch Kürzungen im Finanzausgleich von Kommunen mitfinanziert werden muss;
– dafür Sorge zu tragen, dass neue Sozialleistungen von der Ebene vollständig finanziert werden müssen, die sie einführen will. Das gilt insbesondere im Bereich der Arbeitsförderung, Jugendhilfe und Pflege mit ihren Nebenleistungen und allen weiteren geplanten Maßnahmen.
– Gesetzen im Bundesrat nicht zuzustimmen, die rechtlich oder faktisch die Last für die Kommunen ohne finanziellen Ausgleich erhöhen;
– zu gewährleisten, dass die Grundsätze der Konnexität auch im Verhältnis des Bundes zu den Kommunen angewandt werden, wie auch die Verfassungsvorschrift in Niedersachsen strikt gewahrt werden muss.
– darauf hinzuwirken, dass die seit Jahren verschobene und verschleppte Reform der Grundsteuer endlich in Angriff genommen wird. Diese Steuer stützt sich auf Bemessungsgrundlagen, die seit fast 50 Jahren nicht mehr aktualisiert wurden (Einheitswerte von 1964);
– darauf hinzuwirken, dass die bewährte Praxis des kommunalen Anteils an der Einkommensteuer erhalten bleibt, weil sie als Element mit Ausgleichswirkung die Finanzierung der staatlichen Aufgaben in den Kommunen sicherstellt. Ein gemeindliches Hebesatzrecht kann dies nicht ersetzen;
– die von der Bundesregierung vorgesehene schrittweise Kostenübernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit finanziell ungeschmälert den niedersächsischen Kommunen gutzuschreiben.

Nur mit diesem Maßnahmenbündel kann es gelingen, die aktuelle finanzielle Notlage der Kommunen zu überwinden und zugleich die kommunalen Haushalte langfristig wieder so aufzustellen,
dass es ihnen möglich ist, wieder alle vitalen Funktionen für die Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen.

Der Entschließungsantrag steht als Download zur Verfügung.