Der Verwaltungsausschuss hat sich am 21.04.2015 mit einem Antrag des TSV Kirchdorf befasst, in dem es um die Einräumung eines Wegerechts für das Sportzentrum am Spalterhals ging.

Das Gelände des Sportplatzes und des Sportheimes ist dem TSV bereits vor mehreren Jahren von der Stadt Barsinghausen zu äußerst günstigen Bedingungen übertragen worden. Seinerzeit ist es sowohl vom TSV als auch von der Stadt versäumt worden, ein Wegerecht eintragen zu lassen. Da die Verwaltung bei der Beratung nicht den üblichen Weg über die zuständigen Ausschüsse genommen hat, war erstmalig der Verwaltungsausschuss mit der Sache befasst. In der Sitzung ergaben sich aufgrund der sehr knappen und unvollständigen Sachverhaltsdarstellung in der Vorlage Nachfragen, die von der Verwaltung nicht vollständig beantwortet werden konnten. Der Verwaltungsausschuss hat sich daher um zwei Tag vertagt und den Bürgermeister beauftragt, zur Sondersitzung am 23.04.2015 den TSV-Vorsitzenden und CDU-Ratsherrn Horst Fabisch zur Erläuterung des Antrages einzuladen. Der Bürgermeister hat noch am Abend des Verwaltungsausschusses Herrn Fabisch offiziell über die Vertagungsgründe informiert und die Einladung zum Sonderverwaltungsausschuss ausgesprochen.

Wie Herr Fabisch bei dieser Sachlage zu der objektiv falschen und frei erfundenen Behauptung in seiner Presseerklärung gelangt, das Wegerecht sei verweigert worden, ist nicht mehr nachvollziehbar. Es ging ihm offensichtlich nur darum, die Rot-Grüne-Mehrheit mit seiner unhaltbaren Verleumdung an den Pranger zu stellen. Das ist nicht nur schlechter Stil, sondern verlogen und unerträglich. Mit so einer Person möchte man sich nicht in einem Raum aufhalten, brachte Hennig Schünhof seine Empörung auf den Punkt.

Nach der erneuten Erörterung des Antrages in der Sondersitzung und nach Anhörung von Herrn Fabisch, stimmte der Verwaltungsausschuss am Donnerstag für die Gewährung des Wegerechts. Das Wegerecht hat hach Darstellung der Verwaltung einen Wert von ca. 65.000 €. Der TSV muss hierfür jedoch nur einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.500 € zahlen. Der Rest kann als mittelbare Sportförderung für den TSV verbucht werden.