Eltern können zu Recht eine Entlastung von Kindergartengebühren erwarten, meint Bürgermeisterkandidat Henning Schünhof. In der letzten Woche hat der Rat beschlossen, während der Schließung der Kindergärten und Krippen die Eltern von der Zahlung von Gebühren zu befreien. Bereits gezahlte Gebühren werden den Eltern erstattet.

Seit dem 16.03.2020 sind die Kindergärten und Krippen aufgrund der Corona-Epidemie in Barsinghausen geschlossen. Wann die Einrichtungen wieder geöffnet werden dürfen, steht zurzeit noch nicht endgültig fest. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten.

Um die Gebührenbefreiung zu erreichen, war eine Ergänzung der geltenden Gebührensatzung erforderlich. Diese Änderung wurde nunmehr beschlossen. Bereits erhobene Beträge sind demnach zu erstatten.

Aus unserer Sicht der Sozialdemokraten ist die Erstattung der Gebühren erforderlich. Eine Kinderbetreuung in den Einrichtungen ist gegenwärtig nicht möglich. Die Stadt und auch die freien Träger können damit keine Leistungen erbringen, sodass richtigerweise auch keine Gebühren zu zahlen sind. Die Eltern sind schon durch den Wegfall der Betreuung betroffen und müssen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren. Selbst auf Hilfe und Unterstützung der Familien kann aufgrund von Corona oft nicht zurückgegriffen werden. In dieser schwierigen Situation können die Eltern, die unter Umständen zusätzlich durch Kurzarbeit Einkommensverluste hinnehmen müssen, daher zu Recht eine Entlastung erwarten, meint Henning Schünhof.

Kindertagsstaette Grossgoltern 1
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